Ziele und Wege

Die Stiftung hilft individuell und unbürokratisch beispielsweise schon durch relative Kleinigkeiten wie die Teilzahlung von Eintrittskarten fürs Schwimmbad, Zuschüsse zu Klassenfahrten oder sonstigen kostenpflichtigen Schul- oder Kindergarten­veran­staltungen (soweit diese nicht durch andere Institutionen abgedeckt werden) oder durch Zuschüsse oder Teilfinanzierung von Vereinsaktivitäten sowohl im kulturellen wie auch im sportlichen Bereich oder durch etwa eine Erstausstattung für Schulanfänger.

Aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen erstatten wir auch einen Teil der Kosten von medizinischen Hilfsmitteln wie etwa Zahnspangen, Brillen und dergleichen, die nicht von einer Krankenkasse übernommen werden.

Die Stiftung tritt dann ein, wenn alle anderen Unterstützungs- und Förderungs­mög­lich­keiten ausgeschöpft wurden bzw. diese nicht greifen.

Die Vorschläge kommen in de Regel von der jeweiligen Schule, von Klassenlehrern oder Erzieherinnen, von der Gemeindeverwaltung oder von der Nachbarschaftshilfe in Brühl mit Angabe des Namens, der Adresse und der familiären finanziellen Situation.

Die Fälle werden von der Stifterin gewissenhaft und vertraulich geprüft, ohne Bloß­stellung und ohne Veröffentlichung. Fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist für viele Betroffene ein schwerer Schritt.

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